Streit um Kraftwerk-Song: EuGH stärkt Musik-Sampling - tagesschau.de

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Kejar Tayang |

Mehr als 20 Jahre beschäftigen sich schon Gerichte mit zwei Sekunden aus einem Kraftwerk-Song, die Produzent Moses Pelham verwendet hatte. Nun hat der EuGH die Position des Produzenten gestärkt. Das Urteil hat Auswirkungen auf viele Musiker.

Neue Runde im Sampling-Rechtsstreit um einen zweisekündigen Musikschnipsel von 1979: In der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Gruppe Kraftwerk und Hip-Hop-Produzent Moses Pelham hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil gefällt.

Der von Pelham produzierte Track "Nur mir" verstößt nach Auffassung der Richter nicht gegen das Urheberrecht. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Sequenz abgeändert worden sei und "beim Hören nicht wiedererkennbar" war.

Streit schwelt seit 1998

Der Streit um die Tonsequenz dauert schon seit 1998. Zuletzt war der Fall vom Bundesgerichtshof (BGH) zur Überprüfung an den EuGH weitergereicht worden. Mehrere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben sich mit der Klage bereits auseinandergesetzt. Pelham findet bis heute, dass er den Musikschnipsel einfach so in seinen Song übernehmen durfte. Ralf Hütter, Elektropop-Pionier von Kraftwerk, sieht das anders und verklagte Pelham. "Bei uns ist es üblich, dass man vorher fragt", sagt Hütter.

Nun geht der Fall wieder zurück zum BGH, der die Entscheidung des EuGH berücksichtigen muss.

Deutsche Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar

Die EuGH-Richter äußerten sich auch zu grundsätzlichen Bedingungen für das Sampling. Grundsätzlich stelle die Nutzung eines - auch nur sehr kurzen - Audiofragments, welches aus einem Musikstück eines anderen Künstlers kopiert wird, "eine teilweise Vervielfältigung" eines urheberrechtlichen Werkes dar. Hierfür sei eine Erlaubnis des Urhebers erforderlich.

Es gebe jedoch auch zugunsten der Kunstfreiheit Ausnahmen. So dürfe ein Musiker ohne Genehmigung Musikfragmente anderer Künstler für sein eigenes Werk übernehmen, "um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in ein neues Werk einzufügen". Dann liege - wie im Fall Kraftwerk gegen Pelham - keine urheberrechtlich geschützte "Vervielfältigung" vor. Das verwendete Fragment dürfe auch ein "Zitat" auf das Ursprungswerk sein. Der Künstler müsse mit diesem dann "interagieren".

Die deutschen Regelungen, die die Nutzung von Audiofragmenten ohne Zustimmung des Urhebers grundsätzlich erlauben, sei mit EU-Recht nicht vereinbar.

(Az. C-476/17)

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2019-07-29 12:00:00Z
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